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Schutzverordnung für Laubbäume: Bayreuth regelt Fällungen mit Genehmigungspflicht.

Schutzverordnung für Laubbäume: Bayreuth regelt Fällungen mit Genehmigungspflicht.

Die Stadt Bayreuth erlaubt Baumfällungen nur mit vorheriger Befreiung. Diese Regelungen gelten.