Verden - Nach dem Tod eines ungeborenen Babys im Rahmen einer Hausgeburt steht eine frühere Hebamme erneut vor dem Landgericht Verden. Die inzwischen 64-Jährige wurde im Jahr 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einer...
Nach dem Tod eines ungeborenen Babys muss sich eine Hebamme vor dem Landgericht Verden verantworten. (Symbolbild)