Ein Leser der „Freien Presse“ will aber noch einmal nachhaken. Konkret geht es ihm um den Paragrafen 13, der den Betrieb von Drohnen auf dem gesamten Gewässer untersagt. Für den Leser klingt das „fast nach einem Werbeverbot“, schließlich sei die Talsperre ein attraktives Ausflugsziel, das auch aus der Luft beworben werden könne. Auf Nachfrage heißt es seitens des Zweckverbandes: „Die Regelung ist ...
Mit der Drohne über die Talsperre Pöhl: Darf man das oder darf man nicht?