Weil er seine Ex-Freundin mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, da sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wollte, musste sich ein 43-Jähriger vor Gericht verantworten. Das spricht ihn schuldig. Ins Gefängnis muss er aber zunächst nicht.
Mann aus Landkreis Neumarkt schlägt Ex-Freundin ins Gesicht, weil sie ausziehen wollte