Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall auf der L163 zwischen Metternich und Weilerswist, bei dem zwei junge Männer verstarben, hat das Amtsgericht Euskirchen geurteilt. Die Richterin sprach den 35-jährigen Unfallfahrer der fahrlässigen Tötung schuldig. Eine Haftstrafe bekam er jedoch nicht.
[GA+] Urteil nach Unfalltod an Rosenmontag 2024: „Wenn ich nicht genug sehe, fahre ich verdammt noch mal nicht so schnell“