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Eine Lücke in der StPO: Der Forschungsdatenschutz im Gefängnis ist unzureichend

Eine Lücke in der StPO: Der Forschungsdatenschutz im Gefängnis ist unzureichend

Die Strafprozessordnung (StPO) schützt Sozialforscher und ihre Auskunftspersonen nicht. Eine gesetzliche Neuregelung ist trotz eines Hinweises aus Karlsruhe ausgeblieben. Welche Aufklärungspflichten haben die Forscher?