Die Strafprozessordnung (StPO) schützt Sozialforscher und ihre Auskunftspersonen nicht. Eine gesetzliche Neuregelung ist trotz eines Hinweises aus Karlsruhe ausgeblieben. Welche Aufklärungspflichten haben die Forscher?
Eine Lücke in der StPO: Der Forschungsdatenschutz im Gefängnis ist unzureichend